Mit der Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) hat sich an den Vorgaben hinsichtlich der Bestellpflicht eines Datenschutzbeauftragten nichts verändert. Deutschland hat vom Recht Gebrauch gemacht, mithilfe von Öffnungsklauseln spezifische Regelungen der DSGVO zu treffen und diese im BDSG (neu) verankert.
Somit muss jedes Unternehmen, das mindestens 20 Personen beschäftigt, die mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten betraut sind, einen Datenschutzbeauftragten benennen (siehe: § 38 BDSG (neu)). Hierzu zählen auch Aushilfen, Praktikanten, Halbtagskräfte usw.
Verarbeiten Sie besonders schützenswerte personenbezogene Daten (z. B. Gesundheitsdaten, Partei-, Religions- oder Gewerkschaftszugehörigkeit), ist ein Datenschutzbeauftragter unter Umständen bereits bei weniger Mitarbeitern in Ihrem Unternehmen Pflicht.
Es besteht die Möglichkeit, die Position des Datenschutzbeauftragten intern oder extern zu besetzen. Unabhängig der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, müssen in Firmen die notwendigen Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten erstellt werden und der Datenschutz umgesetzt werden.
Ob Sie für Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benötigen, können Sie mithilfe unseres Datenschutz-Schnell-Checks ganz einfach herausfinden.
Das fast zehnköpfige Team der dacuro berät Sie gerne, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen und welches Konzept für Ihr Unternehmen passt. Mit unserem Hauptsitz in Walldorf und unserer Niederlassung am Standort Hamburg betreuen wir Kunden deutschlandweit.