Verzeichnis der
Verarbeitungstätigkeit

Was sind Verarbeitungstätigkeiten?

Sobald sie mit personenbezogenen Daten arbeiten, müssen diese in einer vorgeschriebenen Auflistung aufbereitet werden: das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten.

Zu den Verarbeitungstätigkeiten gehören beispielsweise Prozesse die mit der Personalverwaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnungen oder auch dem Bewerbermanagement zu tun haben.

Unternehmensgrundlagen

Nach Art. 30 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) muss jede staatliche und private Stelle, die personenbezogene Daten verarbeitet, den Umgang mit diesen Daten dokumentieren. Diese Dokumentation nennt man Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeit.

Wird das Verzeichnis in einem Unternehmen nicht oder nicht ordnungsgemäß geführt, ist mit einem Einschreiten der Aufsichtsbehörden zu rechnen, die häufig von Dritten informiert werden, wenn eine Firma auf Anfrage kein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeit vorlegen kann.

Die Aufsichtsbehörden haben Anspruch auf Einsicht in das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeit. Liegt keine ordnungsgemäße Verfahrensübersicht vor, handelt es sich um einen Verstoß.

Für diesen kann die Aufsichtsbehörde ein Bußgeld verhängen, welches, gemäß Art. 83 Abs. 4 DSGVO, bis zu 10 Mio. Euro oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes betragen kann.

Dokumentation der Prozesse

In manchen Fällen benötigt Ihre Firma keinen Datenschutzbeauftragten. Die entsprechenden Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeit müssen ihrerseits trotzdem erstellt werden.

Sollte Ihr Unternehmen keinen Datenschutzbeauftragten benötigen, unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung Ihrer Verzeichnisse.

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Ob Sie für Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benötigen, können Sie mit Hilfe unseres Datenschutz-Schnell-Checks ganz einfach herausfinden:

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