Unsere Dienstleistungen für Sie
Interner Datenschutzbeauftragter
Die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten kann durch einen Mitarbeiter in Ihrer Firma übernommen werden, darf jedoch nicht durch die IT-Abteilung oder die Geschäftsführung ausgeführt werden.
Es gibt Vorteile, die Stelle intern zu besetzen.
Externer Datenschutzbeauftragter
Ein externer Datenschutzbeauftragter blickt unvoreingenommen, neutral und zukunftsorientiert auf Ihre Firma.
Wir erarbeiten mit Ihnen das für Sie individuell passende Datenschutzkonzept für Ihr Unternehmen.
Datenschutz Workshop
Ein Fahrplan zur Erreichung der Datenschutzkonformität, aktive Unterstützung beim Erstellen Ihrer Dokumentationen, Übersicht über Ihre Datenschutzthemen - und das alles in nur 2 Workshop Tagen zum einmaligen, fixen Preis.
Website- und Social Media-Check
Die Website ist mit eines der wichtigsten Werkzeuge für Unternehmen. Aber nicht nur die Optik ist hier entscheidend, sondern auch, wie die Seite mit Inhalten umgeht sowie die Vorgaben des jeweiligen Landes umsetzt.
Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeit
Manchmal ist es nicht notwendig, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Die notwendigen Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeit müssen trotzdem für Ihr Unternehmen erstellt werden.
Produkt- und Unternehmenszertifizierung
Die Zertifizierung ist zum einen ein Sicherheits- und Qualitätsmerkmal und zeigt die Seriosität im Bereich des Datenschutzes, da es durch eine externe Stelle geprüft ist.
Unsere Kompetenzen -
Die dacuro für Sie
Qualitätsmerkmal Ihres Unternehmens
Sehen Sie den Datenschutz in Ihrem Unternehmen als Teil des Qualitätsmanagements (z. B. bei der Zertifizierung nach DIN ISO 9001) und nicht als notwendiges Übel, das vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird. So heben Sie sich und Ihr Unternehmen von der Konkurrenz ab!
Der moderne Datenschutz einer Firma stellt sich nicht in Verbot und Kontrolle dar, sondern wird bereits bei der Planung, Entwicklung und Strukturierung der weiteren Unternehmensphilosophie berücksichtigt.
Bedarfsanalyse
Sie benötigen einen Datenschutzbeauftragten, sobald in Ihrem Unternehmen mehr als 20 Personen (hierzu gehören auch Teilzeitkräfte, Minijobber und Auszubildende oder Praktikanten/innen) mit personenbezogenen Daten agieren.
Bei besonders schützenswerten personenbezogenen Daten kann es sogar schon vor dem Überschreiten der Mitarbeiterzahl notwendig werden.
Mit Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) am 25. Mai 2018 hat sich aufgrund von § 38 BDSG (neu) nichts an den oben genannten Voraussetzungen verändert.
Die Bestellung des Datenschutzbeauftragten kann intern oder extern erfolgen. Sollte Ihr Unternehmen keinen Datenschutzbeauftragten benötigen, müssen trotzdem die notwendigen Verzeichnisse der Verarbeitungstätikgeiten erstellt und die Vorgaben der DSGVO beachtet werden.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach dem für Sie passendem Konzept.
Ob Sie für Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benötigen, können Sie mit Hilfe unseres Datenschutz-Schnell-Checks ganz einfach herausfinden: