Aktuelle Auswirkungen des Safe Harbor Urteils

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Google reagiert auf das Safe-Harbor-Urteil und hat gestern E-Mails an seine Kunden verschickt.

In der Mail klärt Google darüber auf, wie die Dienste weiter eingesetzt werden können. Anbei der Wortlaut der Mail mit den relevanten Links:

 

Update zum europäischen Safe Harbor-Urteil und Google Apps

Liebe Apps-Administratoren,

Hinweis: Dieses Update ist nur dann relevant, wenn Sie personenbezogene Daten verarbeiten und diese Verarbeitung den europäischen Datenschutzgesetzen unterliegt. Dies ist häufig dann der Fall, wenn Ihr Unternehmenssitz in der Europäischen Union ist. Falls Sie nicht sicher sind, ob Sie von diesem Update betroffen sind, wenden Sie sich am besten an Ihren Rechtsbeistand.

Am 6.10.2015 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass das Safe Harbor-Abkommen zwischen den USA und der EU ungültig ist. Grundlage für dieses Urteil bildet, dass Safe Harbor keinen ausreichenden Schutz für personenbezogene Daten aus der EU bietet. Das Safe Harbor-Abkommen ist einer der rechtlichen Mechanismen, die die Übertragung personenbezogener Daten aus der EU an US-Unternehmen ermöglichen.

Das ganze Jahr über verhandelten die Europäische Kommission und die USA bereits über ein überarbeitetes Safe Harbor-Abkommen, dass diese Bedenken ausräumen soll. Allerdings konnte vor der Gerichtsentscheidung kein Abkommen beschlossen werden. Sowohl die Europäische Kommission als auch die USA haben sich dazu verpflichtet, das überarbeitete Abkommen so rasch wie möglich auszuarbeiten.

Bis dahin bieten wir eine Compliance-Alternative zum Safe Harbor-Rahmenwerk an, die bereits seit 2012 verfügbar ist. Insbesondere bieten wir über das Safe Harbor-Rahmenwerk hinaus einen Zusatz zur Datenverarbeitung und Modellvertragsklauseln an, um die Eignungs- und Sicherheitsanforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie zu erfüllen. Die Modellvertragsklauseln wurden eigens von der Europäischen Kommission erstellt, um die Übertragung personenbezogener Daten aus Europa zu genehmigen.

Viele Google Apps-Kunden haben den Zusatz zur Datenverarbeitung und die Modellvertragsklauseln bereits übernommen. Falls Sie den Zusatz zur Datenverarbeitung und die Modellvertragsklauseln nicht bereits verwenden, sollten Sie dies in Erwägung ziehen. Eine Anleitung finden Sie in der Hilfe.

Wir möchten unseren Kunden helfen, die gesetzliche Compliance in diesem Bereich einzuhalten, und danken Ihnen dafür, dass Sie Ihre Daten Google anvertrauen.

Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an einen Google-Mitarbeiter oder den Google Apps-Support.

Mit freundlichen Grüßen Ihr Google Apps-Team

 

Das ist ein Schritt in die richtige Richtung – preschen andere Anbieter doch schon in eine ganz andere Richtung. So will Microsoft künftig die Daten seiner Kunden bei der Telekom speichern.

Ein extremer Schritt, der zeigt, wie sehr die US-Unternehmen unter dem NSA-Skandal und dem damit gekippten Safe-Harbor leiden. Mehr Informationen zu Microsofts Umzug in deutsche Rechenzentren bei der Gründerszene.

 

Sie haben Fragen zum Datenschutz? Nutzen Sie Cloud-Dienste von Unternehmen aus den USA? Wir helfen Ihnen bei der Analyse Ihrer IT-Umgebung und dem datenschutzkonformen Einsatz!

Für unsere Kunden sind wir zum Beispiel in Frankfurt, Stuttgart, Gießen, Mannheim, Heilbronn, Darmstadt und Heidelberg unterwegs! Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung!

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