Betriebsrat - eigener Datenschutzbeauftragter ja oder nein? (2/2)

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Die von uns vertretene Auffassung, dass der Betriebsrat verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO ist, und dass die hiergegen ins Feld geführten Argumente, der Betriebsrat führe ja nur Gesetze aus und nutze ja nur die EDV des Arbeitgebers, nicht überzeugen können wird nun offiziell gestützt.

Weitere Stimme die den BR als verantwortliche Stelle ansieht

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bestätigte unsere Ansicht in seinem Tätigkeitsbericht 2018 (vollständiger Bericht - Info bzgl. BR auf Seite 37 ff).

Insbesondere weist er darauf hin, dass es nicht richtig sein kann, eine Beurteilung dieser Frage nur unter dem Aspekt von unerwünschten Konsequenzen zu sehen: Etwa der Pflicht zur Benennung eines DSB oder dem Führen von Verzeichnissen usw..

Vielmehr sei unvoreingenommen zu prüfen, ob die Voraussetzungen gemäß DSGVO erfüllt sind, den Betriebsrat als verantwortliche Stelle zu betrachten.

Dies ist, wie hinreichend in unserem ersten Artikel beschrieben, der Fall: Der Betriebsrat verarbeitet Daten eigenverantwortlich, auch wenn er nach dem Betriebsverfassungsgesetz handelt und nutzt die technischen Mittel eigenverantwortlich, auch wenn er sie vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekommt.

Richtige Entwicklung

Diese Entwicklung, den Betriebsrat zunehmend als verantwortliche Stelle einzustufen ist im Übrigen auch aus arbeitsrechtlicher Sicht grundsätzlich zu begrüßen, da hierdurch die vom Betriebsverfassungsgesetz gewollte Unabhängigkeit des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber in eigenen Angelegenheiten auch unter dem Aspekt des Datenschutzrechts betont wird.

Unterstützung

Datenschutz sollte jedem Betriebsrat ein Anliegen sein: schließlich werden mit ihren Daten auch die wichtigen Belange der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber geschützt.

Bei der dacuro kennen wir durchaus die Datenschutzthemen, die bei der Arbeit eines Betriebsrates aufkommen und unterstützen bereits die Betriebsräte einiger unserer Kunden zusätzlich. Sofern Sie als Betriebsrat oder Unternehmen eine unabhängige und externe Instanz zur Begutachtung Ihrer datenschutzrechtlichen Prozesse hinzuziehen möchten, sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie. Wir arbeiten nicht nur im Rhein-Neckar Kreis für unsere Kunden, sondern deutschlandweit. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir unterstützen Sie gerne.

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