Kurzinfo: DSG – Das neue Schweizer Datenschutzgesetz

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Zum 1. September tritt das neue Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) in Kraft. Eine Übergangsfrist gibt es nicht, es ist direkt gültig. Die Schweizer Regelungen sind denen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sehr ähnlich, wenn auch in einigen Punkten nicht ganz so streng gefasst.

Letztlich regeln beide Gesetze inhaltlich das Gleiche: den Schutz von personenbezogenen Daten.

Wann müssen Sie als deutsches Unternehmen das Schweizer DSG im Blick behalten?

- Sobald Sie über einen Unternehmensstandort in der Schweiz verfügen.

- Sobald Sie als Auftragnehmer für eine Schweizer Unternehmen tätig werden.

- Sobald Sie Schweizer Kunden oder Nutzer (z. B. bei Online-Shops) haben.

- Sobald Sie Schweizer Kunden haben, die Ihre Webseite besuchen und auf dieser mittels Profiling (z. B. Google Analytics) analysiert werden.

Allgemein gilt ähnliches bereits umgekehrt, sobald Schweizer Unternehmen mit Firmen in der EU zusammenarbeiten oder Kunden in der EU haben. In diesem Fall sind die Vorgaben der DSGVO einzuhalten. In Deutschland ist, vor allem im Telemedien-Bereich (z. B. bei Online-Shops, Apps, Software), u. A. auch das sogenannte Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (kurz: TTDSG) zu berücksichtigen.

Im Kern können Sie davon ausgehen, dass Sie nahezu alle Vorgaben des neuen Schweizer DSG erfüllen, sobald Ihr Unternehmen DSGVO konform arbeitet.

Im Falle der oben aufgeführten Punkte, ist es jedoch ratsam, sich nochmals eingehender mit dem neuen Schweizer DSG auseinander zu setzen, sodass Sie alle Vorgaben erfüllen. Hierbei unterstützen wir gerne.

dacuro GmbH

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