Datenschutz: Konfetti mit Patientendaten

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geschredderte Patientendaten

Man mag von Karneval halten, was man möchte: Ich finde es super, wenn für die Herstellung von Konfetti Altpapier genutzt wird. Allerdings sollte als Quelle für das Konfetti nicht gerade der Altpapierbestand eines Krankenhauses dienen…

golem.de berichtet auf seiner Webseite über eine Datenschutzpanne der besonderen Art:

„Karnevalisten werfen mit Patientenakten um sich“

Kamelle! Konfetti! Patientendaten! Im thüringischen Dermbach hat die Konfettikanone offenbar Patientenakten auf die feiernden Karnevalisten verteilt. Jetzt untersuchen Datenschützer den Vorfall.“ [mehr]

Im Artikel werden mehrere Aspekte des Datenschutzes aufgeführt:

Die Akten wurden nicht ordnungsgemäß entsorgt.
Dabei hätte man mit einem Aktenvernichter mit dem richtigen Partikelschnitt bereits alles richtiggemacht. Eine Alternative bei hohem Aktenaufkommen sind professionelle Aktenvernichtungsdienstleister.

Die Klinik hat den Landesdatenschutzbeauftragten umgehend informiert:
Bei Verstößen dieser Art muss das Unternehmen den Verstoß melden. Dem Artikel ist nicht zu entnehmen, ob auch die betroffenen Patienten informiert wurden. Bei Datenschutzverstößen dieser Art ist eine Publikationspflicht vorhanden. Geraten Daten in falsche Hände, muss das Unternehmen die Betroffenen anschreiben oder alternativ in zwei überregionalen Zeitungen halbseitige Anzeigen schalten.

Ein Datenschutzbeauftragter überprüft Vorgänge, bei denen personenbezogene Daten bearbeitet werden und hat auch einen Blick auf die Entsorgung von Unterlagen. Die Lösung hätte einfach ein Aktenvernichter mit einem sichereren Partikelschnitt sein können. So muss die Öffentlichkeit informiert werden und der Imageschaden einer Klinik, die Patientendaten verliert, dürfte nicht ganz unerheblich sein…

Kümmern Sie sich mit der GDRN um den Schutz Ihres Images! Wir sind als externe Datenschutzbeauftragte dafür zuständig, dass Unternehmensabläufe unter dem Aspekt des Datenschutzes überprüft werden, damit solche Fehler nicht passieren. Dann können Sie auch unbeschwert Karneval feiern! Für unsere Kunden sind wir im Rhein-Neckar-Kreis, Frankfurt, Ladenburg, Mannheim, Karlsruhe, Durchlach und Walldorf unterwegs. Ob es nun Fasching oder Karneval bei Ihnen heißt: Wir kümmern uns bei Ihnen vor Ort um die Einhaltung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

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