Datenschutz: Scannen und Speichern von Ausweisen verboten

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Auf der business-netz.com ist am 23. Juli ein interessanter Bericht zum Scannen und Speichern von Ausweisen erschienen:

Viele Unternehmen tun es – Sie kopieren als Identitäts- oder Altersnachweis einfach den Personalausweis oder Reisepass Ihrer Kunden. [mehr]

Als Dienstleister rund um den Datenschutz erleben wir es immer wieder: Nicht jeder weiß, dass es verboten ist, Ausweise oder Reisepässe zu kopieren. In der Praxis ist es so, dass zu verschiedensten Gelegenheiten Ausweiskopien erstellt werden: Bei der Autovermietung habe ich es selbst erlebt. Gerade auch bei Banken werden oft Ausweiskopien gemacht. Obwohl Banken Ausweise kopieren dürfen, empfehle ich hier den Einsatz einer Schablone, welche die nicht benötigten Bereiche abdeckt. In der Regel reicht es, wenn der Ausweis vorgelegt wurde und die Personendaten geprüft werden konnten. Hier ist keine Kopie notwendig, wenn das Formular einen Bereich vorsieht, an dem die Vorlage des Ausweises bestätigt werden kann.

Auch das Einbehalten von Personalausweisen als Pfand ist nicht gestattet. Wer schon einmal in einem Zoo einen Bollerwagen ausleihen wollte, kennt das Prozedere: Man bezahlt für den Wagen und hinterlegt als Sicherheit den Ausweis. Hier sollte unbedingt eine andere Sicherheit hinterlegt werden, damit nicht gegen Gesetze verstoßen wird. Als externer Datenschutzbeauftragter, in der Region Rhein-Neckar, kann ich schnell vor Ort in Schriesheim, Ladenburg, Heidelberg, Mannheim und Karlsruhe sein und Unternehmen und Einrichtungen beraten.

Wissen Sie, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen? Kontaktieren Sie uns – wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen rund um Datenschutz und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

© Bildquellenangabe: RainerSturm  / pixelio.de

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