Datenschutz und COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2)

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Während im Moment weltweit mit den Auswirkungen des Coronavirus gekämpft wird und neben dem Händewaschen nicht nur zu Abstand sondern auch dringend zu Ruhe und Besonnenheit geraten wird, zeigt sich auch immer wieder die andere Seite: Hektik und Panik. Diese äußert sich in Hamsterkäufen oder Falschmeldungen, denen leider zu oft Glauben geschenkt wird.

Datenschutz = Grundrecht

Doch auch in der aktuellen Lage ist das Thema Datenschutz relevant und es ist davon auszugehen, dass es zu einigen Datenschutzpannen aufgrund von unüberlegten Handlungen kommt.

Bereits jetzt hört man, wie z. B. Schulen E-Mail-Adressen einfach ohne Einwilligung weitergeben werden, wenn sich die Betroffenen (Eltern oder Schüler) nicht bis zum Zeitpunkt X zurückmelden. Hierbei wird in all der Hektik vergessen, dass nicht nur eine ungewöhnliche Lage vorherrscht, diese jedoch nicht dazu berechtigt, die Grundrechte einzelner Personen ohne Rechtsgrundlage außer Kraft zu setzen.
Denn seit Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 zählt der Datenschutz zu den Grundrechten der EU-Bürger und muss auch in der aktuellen Situation berücksichtigt werden. Zumal es sich bei Informationen rund um das COVID-19 Virus im Zusammenhang mit Betroffenen um besonders sensible personenbezogene Daten (Art. 9 DSGVO) handelt, die es gilt besonders zu schützen.

Umgang mit Corona und Datenschutz

Am 13. März 2020 veröffentlichte die Datenschutzkonferenz (DSK), das Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, Informationen für Arbeitgeber und Dienstherren zum Umgang mit dem Datenschutz im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Die Datenschützer stellen klar, dass der Schutz personenbezogener Daten und Maßnahmen zur Bekämpfung der Infektion sich nicht entgegenstehen.

Es wurde klargestellt, dass für verschiedene Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie oder zum Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern datenschutzkonform Daten erhoben und verwendet werden können. Die aktuellen Informationen finden Sie hier. Auch der Landesdatenschutzbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg hat sich den häufig gestellten Fragen in einem FAQ zum Thema „Corona“ gestellt.

Auch werden immer mehr Unternehmen dazu angehalten, soweit möglich, ihre Mitarbeiter ins Homeoffice zu schicken, um eine Ausbreitung der Pandemie zu verringern, die Unternehmen handlungsfähig zu halten und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend der Sorgfaltspflicht zu schützen.

Arbeitsrechtlich kann man seine Mitarbeiter, sofern es keine vertragliche Regelung oder Betriebsvereinbarung gibt, nicht zwingen, ins Homeoffice zu gehen. Doch im aktuellen Fall macht es Sinn, wenn die Möglichkeit besteht, dass beide Parteien mit Vernunft an diese Option gehen und hier ggfs. eine vorübergehende Lösung zum Schutz aller Betroffenen treffen. Schließlich sollte sich der aktuelle Ausnahmezustand für keinen negativ auswirken. Sofern Sie das Thema Homeoffice mit Ihren Mitarbeitern noch nicht geregelt haben, bieten wir Ihnen hier kostenlos eine Homeoffice-Vorlage, um diese Zusatzvereinbarung datenschutzkonform mit Ihren Mitarbeitern schließen zu können.

Die dacuro ist da

Sollten Sie Fragen zum Thema Homeoffice, dem Umgang mit personenbezogenen Gesundheitsdaten oder allgemein zum Thema Datenschutz haben: das dacuro-Team ist handlungsfähig … sowohl vom Büro als auch vom Homeoffice sind wir gerne für Sie da.

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