GDRN: Umsetzung von Datenschutzrichtlinien in der Rhein-Neckar-Region

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In meiner Funktion als externer Datenschutzbeauftragter bin ich im Einzugsgebiet unseres Unternehmens (GDRN) rund um Schriesheim, Dossenheim und Ladenburg ständig unterwegs um als Experte für Datenschutz bei der Umsetzung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Unternehmen zu beraten und zu unterstützen. Eine Erfassung der individuellen Begebenheiten vor Ort ist unerlässlich, denn manche datenschutzrelevante Themen können nur vor Ort geklärt werden: Schließsysteme, Alarmanlagen oder eine eventuell vorhandene Videoüberwachung sind Themen, von denen man sich als externer Datenschutzbeauftragter selbst ein Bild machen sollte – auch um spätere Haftungsfragen ausschließen zu können. Oft werden auch bestimmte Details einfach vergessen zu erwähnen, auch ein Blick in die Personalabteilung auf den (hoffentlich) verschließbaren Schrank für die Personalunterlagen bringt oft Klarheit, wie die Datenschutzrichtlinie der EU (Bundesdatenschutzgesetz, § 32) in der Praxis umgesetzt wird.

Im Gespräch mit den Verantwortlichen vor Ort entgehen einem auch keine Blicke oder Zwischentöne, z.B. wenn es um die Aufbewahrung von Bewerbungen geht. Wussten Sie, dass Unterlagen von Bewerberinnen und Bewerbern maximal drei Monate nach dem Besetzen der Stelle aufbewahrt werden dürfen? Danach sind die E-Mails zu löschen und die Unterlagen per Post zurückzuschicken, da der Zweck der Speicherung weggefallen ist. Eine Exceltabelle mit Namen und Bewerberdaten zu führen ist daher aus Datenschutzsicht keine so gute Idee….

Doch genau solche kleinen Unachtsamkeiten im Datenschutz möchten wir bei unseren Kunden in unserem Einzugsgebiet rund um Schriesheim, Dossenheim und Ladenburg vermeiden. Die Verletzung des Datenschutzgesetzes geschieht oft nicht mutwillig, sondern einfach aus Unwissenheit. Welche Daten und Informationen darf ich überhaupt speichern und wie lange? Wie gehe ich mit personenbezogenen Daten um, die mein Unternehmen über die Firmenhomepage, einen Newsletter oder eine Gewinnaktion ermittelt hat?

Als externer Datenschutzbeauftragter stehe ich Ihnen und Ihrem Unternehmen in unserem Einzugsgebiet (Schriesheim, Dossenheim und Ladenburg) als kompetenter Ansprechpartner zum Thema Datenschutz zur Verfügung. Nach einer Analyse des Status-Quo und fundierter Beratung unterstütze ich Sie begleitend bei der rechtskonformen Umsetzung der Datenschutzrichtlinie in Ihrem Unternehmen. Bei individuellen Datenschutzfragen gebe ich verlässliche und rechtskonforme Handlungsanweisungen, auch um eventuelle Abmahnungen vermeiden zu können. Ich setze Ihre individuellen Datenschutz-Zielvorgaben im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz in Ihrem Unternehmen um.

Neben unserem Einzugsgebiet in der Metropolregion Rhein-Neckar rund um die Städte Schriesheim, Dossenheim, Ladenburg und Weinheim sind wir zurzeit vermehrt auch in Frankfurt am Main (FFM) vor Ort, um als Experten für Arbeitnehmer-Datenschutz und Auftragsdatenverarbeitung in Unternehmen zu unterstützen.

Nehmen auch Sie den Datenschutz in Ihrem Unternehmen in Heppenheim und Schriesheim ernst und beauftragen Sie einen externen Datenschutzbeauftragten mit der Umsetzung der Datenschutzrichtlinie.

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