Google Analytics und Datenschutz

von Thomas Stegemann (Kommentare: 0)

Lupe Google Analytics

Wenn man ein paar Dinge beachtet, lässt sich Google Analytics datenschutzkonform einsetzen.

Als externer Datenschutzbeauftragter unterstütze ich meine Kunden beim Thema Datenschutz und Google Analytics. Gerne unterstütze ich auch Sie, wenn Sie Fragen hierzu haben!

Das Thema wurde im Januar 2013 aktueller denn je: Die IHK Saarland verschickte Schreiben an Ihre Mitglieder, die Google Analytics einsetzen, mit der Aufforderung, den Dienst datenschutzkonform einzusetzen. Am 30. April 2013, endete die gesetzte Frist zur datenschutzkonformen Umsetzung des Analysetools. Man darf gespannt sein, ob Bußgelder verhängt werden, oder ob es bei dem ersten Schreiben bleibt. Alle Zeichen deuten darauf hin, dass uns das Thema noch eine Weile begleiten wird: In der aktuellen Mitgliederzeitschrift der IHK Rhein-Neckar wird auch auf den Umgang mit Google Analytics und dem Telemediengesetz (TMG) bzw. dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hingewiesen. Nach dem Vorstoß der IHK Saarland, bleibt abzuwarten, ob die IHK Rhein-Neckar einen ähnlichen Weg gehen wird. Dann würden die Mitgliedsunternehmen ein Schreiben erhalten, das neben der Androhung des Bußgeldes auch Tipps enthält, wie Google Analytics datenschutzkonform eingesetzt werden kann. Es ist eigentlich ganz einfach und wird in dem Anschreiben der IHK bereits erklärt:

1.) Schließen Sie einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit Google schriftlich ab. Diesen finden Sie unter folgendem Link http://www.google.com/analytics/terms/de.pdf Drucken Sie diesen zweimal aus und schicken die beiden Exemplare unterschrieben zu Google nach Hamburg. Ca. 14 Tage später erhalten Sie den gegengezeichneten Vertrag zurück.

2.) Klären Sie in den Datenschutzerklärungen über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch Google auf. Weisen Sie auch auf die Widerspruchsmöglichkeiten gegen die Erfassung durch Google Analytics hin.

3.) Kürzen Die die IP-Adressen in den Einstellungen von Google Analytics mit der Funktion _anonymizeIP().

4.) Falls Sie Google Analytics bereits eingesetzt haben, ist evtl. davon auszugehen, dass Sie bereits unrechtmäßig Daten erhoben haben. Daher müssen diese gelöscht werden. Hierzu sollte am besten das bestehende Google-Profil gelöscht und ein neues, datenschutzkonformes Profil erstellt werden.

Die Problematik rund um Google Analytics ist seit 2009 bekannt und taucht in den letzten Monaten immer häufiger auf. Daher sollten Sie prüfen, ob Sie auf Ihrer Webseite Google Analytics einsetzen und ob Sie die IP Adressen gekürzt erfassen. Wenn Sie dann noch den Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (§11 Vertrag) zu Google schicken, sind Sie einen guten Schritt weiter.

Datenschutz kann so einfach sein!

© Bildquellenangabe: Stephanie Hofschlaeger  / pixelio.de

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