RFID-Chips - Fluch und Segen zugleich?

von Sandra Hoffmann (Kommentare: 0)

Automatisches und berührungsloses identifizieren und lokalisieren von Objekten oder Lebewesen mit Hilfe von Radiowellen. Das steckt hinter RFID-Chips. Die RFID (engl. radio-frequency identification) Technik wird heutzutage in vielen alltäglichen Bereichen genutzt.

Vor allem im Bereich Logistik beim Waren- und Bestandsmanagement ist die Technik längst auf dem Vormarsch. Im Alltag begegnet sie uns z. B. bei der Zeiterfassung, der Fahrzeugidentifikation oder im öffentlichen Nahverkehr. Auch in den Bereichen Zugriffs- und Zugangskontrolle, sowie im Reise- und Personalausweis, bei Chipkarten oder zur Identifizierung von Personen oder Tieren.

Vorteile von RFID-Chips

Stellen Sie sich den Klassiker vor: Ihr Hund oder Ihre Katze läuft davon oder kommt tagelang nicht nach Hause. Jemand findet das Tier und möchte es Ihnen gerne zurückbringen. Mit Hilfe des RFID-Chips, der unter der Haut implantiert ist, lässt sich mit einem Scan beim Tierarzt schnell rausfinden, wo sich das Zuhause des Vierbeiners befindet.

Auch im öffentlichen Nahverkehr amortisieren sich die Kosten meist schon nach kurzer Zeit, da die Vorteile sowohl für den Betreiber als auch den Kunden überwiegen. Vor allem der bargeldlose Umgang bietet allen Beteiligten einen einfachen, schnellen und sicheren Ablauf. Der Kunde muss sich um Tarifänderungen keine Gedanken mehr machen, da Beträge automatisch und korrekt abgebucht werden. Die Verkehrsunternehmen ersparen sich ebenfalls die Mitführung von Bargeld und die Produktion neuer Tickets fällt bei Umstellungen oder Preisanpassungen gänzlich weg.

Für Unternehmen spielen RFID-Chips vor allem in der Logistikwirtschaft eine immer größer werdende Rolle. Zwar sind Barcodes durchaus noch immer gängige Praxis, doch die kleinen Radiowellensender könnten diese in der Zukunft durchaus ablösen. Denn mithilfe von RFID-Chips lassen sich Warensendungen kontaktlos erfassen und prüfen, wodurch sich der zeitliche Prozessablauf erheblich optimieren lässt.

Im Bereich der Zutrittskontrolle gibt es unzählige Anwendungsmöglichkeiten der RFID-Technologie. Zugänge zu Räumen oder Gebäuden werden hierdurch vereinfacht. Auch die Zeiterfassung ist häufig im gleichen Chip der Mitarbeiter integriert.

Es gibt unzählige weitere Anwendungsbereiche, bei denen durch RFID-Chips Arbeitsprozesse erleichtert oder optimiert werden.

Nachteile der RFID-Technologie

RFID Chips in Kleidung

Schwierig und datenschutzrechtlich bedenklich wird die Verwendung der kleinen Sender dann, wenn deren Verwendung z. B. nicht offensichtlich oder über den eigentlichen Anwendungsbereich hinaus verwendet wird und sie mit personenbezogenen Daten verknüpft sind. Hinzu kommt, dass die Technik so klein ist, dass manch ein Kunde überhaupt nicht weiß, dass er ein Produkt gekauft hat, welches die Minitechnologie enthält.

So lässt sich die Funktion des Mitarbeiter-Chips, der zur Türöffnung und Arbeitszeiterfassung verwendet wird, durchaus erweitern. Mit ihm kann man nachverfolgen, welcher Mitarbeiter sich wann wo und wie lange aufgehalten hat. Also lässt sich das Arbeits- oder Pausenverhalten kontrollieren. Aus diesem Grund hat der Betriebsrat bei der Einführung von RFID-Chips in Unternehmen gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) immer ein Mitbestimmungsrecht.

RFID-Technologie kommt zwischenzeitlich auch vermehrt in Bereichen der Werbung und Marktforschung zum Tragen. Beispielsweise bei bzw. in Kleidungsstücken. Viele bekannte Markenhersteller, wie z. B. Gerry Weber, Levi Strauss & Co., Authentic, C&A, die Sportartikel-Kette Decathlon oder Zara, verarbeiten RFID-Chips in Kleidungsstücken. Bei Gerry Weber dient dieser gleichzeitig als Warensicherung und wird angeblich, laut Aussage von CIO Christian von Grone, seit 2012 nach der Bezahlung an der Kasse deaktiviert. Einige Hersteller weisen auf die Entfernung am Kleidungsstück hin - andere hingegen nicht. Mit Hilfe dieser verbleibenden RIFD-Chips lassen sich umfassende Bewegungsprofile oder gezielte Werbung für die Kunden erstellen.
Prof. Dr. Bernd Holznagel von der Uni Müster sah diese Möglichkeit bereits 2006 in seinem wissenschaftlichen Artikel „Radio Frequency Identification - Innovation vs. Datenschutz?“ mit datenschutzrechtlichen Bedenken [Artikel - Seite 5].

Fazit

Der Einsatz von RFID-Technologie ist vor allem im logistischen Wirtschaftsbereich ein hilfreiches, effizientes und zukunftsweisendes Mittel. Hier kann ein geschickter und datenschutzkonformer Einsatz sicherlich eine zeit- und geldsparende Lösung für die Zukunft sein.

Die Herausforderung ergibt sich bei der Nutzung in Bereichen, bei denen die Technologie eine „unbeobachtete“ Anwendung findet oder über den vereinbarten Rahmen hinaus eingesetzt wird. Vor allem dann, wenn der Chip mit personenbezogenen Daten verwendet bzw. verknüpft ist. Denn bereits jetzt schreibt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in § 4 Abs. 1 vor, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten ausschließlich aufgrund einer Rechtsvorschrift oder der Einwilligung der betreffenden Person zulässig ist.

Spannend wird mit Sicherheit auch der künftige Umgang mit der RFID-Technologie im Hinblick auf die EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die ab dem 25. Mai 2018 in Kraft tritt. Auch hier ist die Einwilligung des Betroffenen fester Bestandteil des neuen EU-Gesetzes (Art. 7 DSGVO).

Die Unternehmen werden sich nicht nur bei der Nutzung der Chips an die Datenschutzvorgaben halten müssen, auch die künftigen europäischen Produktionen der kleinen Chips werden sich den neuen Datenschutzrichtlinien anpassen müssen.
Denn diese macht bereits bei der Technikgestaltung Vorgaben zur Datenvermeidung (privacy by design) und Datensparsamkeit (privacy by default), die bei der Entwicklung berücksichtigt werden müssen (Art. 25 DSGVO). Auch im Hinblick auf die Stärkung der Betroffenenrechte bzgl. ihrer personenbezogenen Daten, wie das Recht des Vergessenwerden*, werden sich die Einsatzgebiete vermutlich verändern oder gar verringern.

Sie bzw. Ihr Unternehmen arbeitet mit RFID-Technologie, GPS, Videoüberwachung oder Sie beschäftigen mehr als 9 Mitarbeiter (inkl. Azubis, Aushilfen, Praktikanten und Halbtagskräfte), die personenbezogene Daten verarbeiten? Sprechen Sie uns an. Wir beraten als externe Datenschutzbeauftragte Unternehmen im gesamten Rhein-Neckar Kreis und im Rhein-Main Gebiet sowie in Stuttgart, Karlsruhe, Heilbronn und Umgebung. Machen unseren Datenschutz-Schnell-Check oder kontaktieren Sie uns unverbindlich für ein Erstgespräch.

*Recht auf Vergessenwerden:

Mit der EU Datenschutzgrundverordnung sollen gleichzeitig die Rechte der Betroffenen gestärkt werden. Das Recht auf Löschung ( = Vergessenwerden) bezieht sich vor allem auf elektronisch gespeicherte Daten. Es beinhaltet die Löschung von personenbezogenen Daten u. a. wenn der Zweck der Erhebung weggefallen ist oder die Einwilligung entzogen wird.
Derzeit ist dieses Recht gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, wird aber mit Einführung der DSGVO in Artikel 17 zum festen Bestandteil des EU-Datenschutzes.

TAGS

Zurück

Einen Kommentar schreiben

Bitte addieren Sie 5 und 4.

Updates Anmeldung zum Newsletter

Wir informieren Sie kostenlos über aktuelle Meldungen zum Thema Datenschutz.