Unangekündigte Vor-Ort-Datenschutzkontrolle: So reagieren Sie richtig
von Mag.iur. Julius Hoffmann (Kommentare: 0)
Unangekündigte Vor-Ort-Datenschutzkontrolle: So reagieren Sie richtig
Die Vorgehensweise im Fall der Vor-Ort-Kontrolle der Aufsichtsbehörde ohne Vorankündigung
Am 17.07.2025 teilte der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) auf seiner Homepage mit, dass er verstärkt unangekündigte Kontrollen vor Ort insbesondere bei öffentlichen Stellen wegen der gestiegenen Anzahl der gemeldeten Datenpannen durchgeführt hatte.
Ist das erlaubt?
Die Vor-Ort-Kontrolle der Aufsichtsbehörden basieren auf Art. 58 Abs. 1 DSGVO (u. a. Zurverfügungstellung der Informationen seitens der Verantwortlichen/Auftragsverarbeiter, Datenschutzüberprüfungen, Zugang zu Räumlichkeiten der Verantwortlichen/Auftragsverarbeiter). Es ist darauf hinzuweisen, dass sich bei Verantwortlichen sowohl um öffentliche Einrichtungen als auch Privatunternehmen handelt.
Grund der Vor-Ort-Kontrolle
Was die Datenschutzbehörden dürfen und was nicht
Die Aufsichtsbehörden der Bundesländer kontrollieren, ob Unternehmen die DSGVO einhalten – durch Fragebögen, Online-Audits oder überraschende Besuche vor Ort. Ihre Befugnisse sind in den Artikeln 57 und 58 der DSGVO klar geregelt. Dazu gehört das Recht, Ihre Geschäftsräume zu betreten und Zugang zu allen Daten und Informationen zu verlangen, die für die Prüfung relevant sind.
Beachten Sie: Die Behördenvertreter müssen sich ausweisen, wenn sie Ihre Räume betreten. Für bestimmte Berufsgruppen wie Wirtschaftsprüfer gelten Einschränkungen – hier sind Bereiche, in denen der Geheimhaltungspflicht unterliegende Daten verarbeitet werden, besonders geschützt.
Die Vor-Ort-Kontrolle kann anlasslos bzw. anlassbezogen sein (der Auslöser kann, wie bereits erwähnt eine Datenpanne sein. Dazu könnten auch die Beschwerden der Betroffenen in Betracht kommen).
Bei einer Vor-Ort-Kontrolle durch die Datenschutzaufsicht entscheidet Ihr Verhalten über mögliche Konsequenzen. Vorbereitet sein lohnt sich, minimiert Risiken und potenzielle Bußgelder.
Welche Unternehmen werden kontrolliert?
Die Kontrollen treffen nicht nur die Großen. Zwar stehen Unternehmen mit risikobehafteter Datenverarbeitung häufiger im Fokus, aber die Behörden prüfen auch kleine und mittlere Betriebe.
Besonders relevant sind:
- Unternehmen mit Verarbeitung sensibler Daten
- Firmen nach Datenpannen oder Beschwerden
- Branchen im aktuellen Prüffokus der Behörden
Vorgehensweise im Fall der Vor-Ort-Kontrolle der Aufsichtsbehörde
So reagieren Sie bei einer unangekündigten Kontrolle: Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie professionell. Eine kooperative Haltung wirkt sich positiv auf mögliche Konsequenzen aus.
1. Prüfen Sie die Ausweise der Kontrolleure
Ausweiskontrolle: Die Mitarbeiter der Aufsichtsbehörde müssen Ihre Ausweise vorlegen, welche seitens der kontrollierten Einrichtung zu überprüfen sind. Es ist empfehlenswert, die Rücksprache via Telefon mit der zuständigen Datenschutzbehörde bezüglich der Prüfung (Prüfumfang) und der Auditoren zu halten (Bitte die auf der Homepage der Datenschutzbehörde angegebene Telefonnummer verwenden).
Dies ergibt sich aus Art. 33 DSGVO, wonach die verarbeiteten personenbezogenen Daten vor Zugriffen unberechtigter Dritten zu schützen sind. Aus diesem Grund muss die Identität der Auditoren überprüft werde. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, da ansonsten die Gefahr des Datenschutzverstoßes besteht!
2. Benachrichtigen Sie sofort Ihren Datenschutzbeauftragten, den Rechtsvertreter und die Geschäftsführung
Benachrichtigung: Im Fall der Vor-Ort-Kontrolle sind der Datenschutzbeauftragte, der Rechtsvertreter sowie die Geschäftsleitung unverzüglich zu informieren. Im Fall deren Abwesenheit sind die Abwesenheitsvertreter heranzuziehen
3. Prozesse und Richtlinien klar definiert haben
Interne Richtlinien: Es wäre empfehlenswert, die Vorgehensweise im Fall der Vor-Ort-Kontrolle intern (bspw. im Notfallkonzept) festzulegen.
4. Gegenstand der Überprüfung klären
Prüfungsumfang: Es muss geklärt werden, was genau der Gegenstand der Überprüfung ist (Empfehlenswert ist auch die diesbezügliche Rücksprache mit der Datenschutzbehörde). Laut der Mitteilung des LfDI MV kann eine Vor-Ort-Kontrolle folgende Maßnahmen umfassen: Kontrolle von Zugangskontrollen, Datenschutz- oder Sicherheitskonzepten, Verfahrensverzeichnissen, Auftragsverarbeitungsverträgen, IT-Systeme, sowie Netzwerke. Dazu können noch die Inspektion der Räumlichkeiten sowie die Befragung der Beschäftigten dazu kommen.
5. Durchführung des Audits mit den wesentlichen Ansprechpartner:innen
Begleitung: Die Auditoren sollen im Laufe der Prüfung von den oben genannten Ansprechpartnern des geprüften Unternehmens begleitet werden. Beantworten Sie Fragen wahrheitsgemäß, aber überlegt. Sie dürfen um Bedenkzeit bitten oder Rücksprache mit Ihrem Datenschutzbeauftragten halten.
6. Nutzen Sie einen separaten Raum
Raum: Es ist empfehlenswert, einen Besprechungsraum für das Audit als Rückzugsort für alle Beteiligten zu belegen.
7. Dokumentation des Auditablaufs
Dokumentation: Der Auditablauf ist zu dokumentieren. Wenn die Behörde Mängel feststellt, sollten Sie umgehend handeln. Setzen Sie die geforderten Maßnahmen schnell um und dokumentieren Sie alle Schritte sorgfältig. Achten Sie auch darauf, die Dokumentation den Ansprechpartnern zu übermitteln.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?
Die Behörden können verschiedene Maßnahmen ergreifen. Verwarnungen sind dabei das mildeste Mittel. Bei schwerwiegenden Verstößen drohen Bußgelder, deren Höhe sich nach der Schwere des Verstoßes und Ihrer Reaktion richtet.
Verwarnung: Bei kleineren Verstößen können Sie eine schriftliche Aufforderung zur Behebung erhalten.
Anordnung: Liegen konkrete Mängel vor, erhalten Sie eine Frist zur Umsetzung bestimmter Maßnahmen.
Bußgeld: Werden schwerwiegende Verstöße festgestellt drohen finanzielle Sanktionen bis 20 Mio. € oder 4% des Jahresumsatzes.
Vorbeugende Maßnahmen schützen Sie vor bösen Überraschungen
Ein gut vorbereitetes Unternehmen minimiert die Risiken einer Datenschutzkontrolle. Prüfen Sie z.B. regelmäßig:
- Ist Ihr Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten aktuell?
- Haben Sie alle erforderlichen Auftragsverarbeitungsverträge abgeschlossen?
- Sind Ihre technischen und organisatorischen Maßnahmen dokumentiert?
- Haben Sie einen Prozess für Datenpannen etabliert?
- Steht das Notfallkonzept?
Besonders wichtig: Bei einer Datenpanne müssen Sie innerhalb von 72 Stunden eine Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde machen, wenn ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen besteht.
Wie steht es um Ihre Prozesse?
Überprüfen Sie mit Ihrem Ansprechpartner oder Ihrer Ansprechpartnerin, ob alle Prozesse für den Fall einer Datenschutzkontrolle klar definiert sind. Eine gute Vorbereitung zahlt sich aus: Sie vermeiden Bußgelder und gewinnen Sicherheit im Umgang mit den Behörden.
Wir können es nur immer wieder betonen: Datenschutz ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Regelmäßige Überprüfungen Ihrer Maßnahmen und Dokumentationen schützen Sie vor unangenehmen Überraschungen bei einer Kontrolle.
Bei Fragen oder unterstützungsbedarf stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an!
dacuro GmbH
Datenschutz umfasst, neben den technisch-organisatorischen Maßnahmen, die grundlegender Bestandteil der IT-Sicherheit sind, weitere Themenschwerpunkte, bei denen die dacuro GmbH ihre Kunden unterstützt. Hierunter fallen, neben den klassischen Verzeichnissen der Verarbeitungstätigkeit, alle weiteren Themen wie Pflichtinformationen, die Prüfung von AV-Verträgen und die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter. Auch die Prüfung von Webseiten ist ein Schwerpunkt-Bereich von uns, der nicht nur den Datenschutz abdeckt, sondern auch das Vertrauen Ihrer Kunde und die damit verbundene Kundenzufriedenheit und Kundenbindung stärkt (z. B. bei Online-Shops oder Vergleichsportalen). Wir betreuen unterschiedliche Branchen vollumfänglich zum Datenschutz und stellen für diese den externen Datenschutzbeauftragten. Tatsächlich ist auch die dacuro GmbH gem. DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert, wodurch wir unsere fortlaufende Weiterqualifizierung gewährleisten. Sollten Sie Fragen zum Thema haben, sprechen Sie uns an.
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