Vierte Teilnahme der dacuro GmbH an einem EDSA-Konsultationsverfahren

von Mag.iur. Julius Hoffmann (Kommentare: 0)

EDSA-Konsultationsverfahren

Die dacuro GmbH hat am Konsultationsverfahren hinsichtlich des Entwurfs der „Leitlinien 07/2022 für die Zertifizierung als Instrument für Datenübermittlungen“ vom Europäischen Datenschutzausschuss teilgenommen.

Am 30.07.2022 wurde auf der Homepage vom EDSA (der Europäische Datenschutzausschuss) der Entwurf der „Leitlinien 07/2022 für die Zertifizierung als Instrument für Datenübermittlungen“ veröffentlicht.

Im Entwurf werden die Fragen im Zusammenhang mit der Zertifizierung als Instrument für Datenübermittlungen in die Drittländer behandelt. Die dacuro GmbH hat von der Möglichkeit der EDSA-Konsultationsverfahrensteilnahme Gebrauch gemacht und ihre Kommentare an den EDSA übermittelt.

Die Stellungname, welche von den Datenschutzberatern: Julius Hoffmann, Lena Höötmann und Sebastian Treusch vorbereitet worden ist, enthält folgende Vorschläge:

 

  • Zertifizierung des Datenimporteurs: In §§ 20-23 des Entwurfs wird aufgelistet, was genau im Zusammenhang mit der Zertifizierung des Datenimporteurs seitens des Datenexporteurs zu überprüfen ist. Es wurde seitens dacuro vorgeschlagen, diese Punkte in Form einer Checkliste als Annex den Richtlinien beizulegen.

  • Liste der Zertifizierungsstellen: Es wurde seitens dacuro vorgeschlagen, dass die Datenschutzbehörden die Liste der Zertifizierungsstellen nach Art. 42 DSGVO auf ihren Homepages veröffentlichen. Im Diesem Zusammenhang wurde auf die Homepage der Landesbeauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW hingewiesen, wo die Informationen hinsichtlich der ersten in Deutschland Zertifizierungsstelle nach Art. 40 DSGVO im September 2022 veröffentlicht wurden.

 

Die Leitlinien 07/2022 für die Zertifizierung als Instrument für Datenübermittlungen sind hier zu finden.

Der diesbezügliche Beitrag von der dacuro GmbH ist hier zu finden.

dacuro GmbH

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