Das „privacy shield“ ist zerbrochen – Kann der Datentransfer in die USA noch abgesichert werden?
Im sogenannten "Schrems II Urteil" des EuGH vom 16.07.2020 wurde das Privacy-Shield-Abkommen mit den USA für ungültig erklärt. Dies bedeutet, dass für die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA kein angemessenes Datenschutzniveau mehr besteht. In unserem Blogbeitrag gehen wir kurz auf das Urteil ein, erklären die Konsequenzen und erläutern den Einsatz der EU-Standardvertragsklauseln. Wir klären auf, was es bedeutet, den Datentransfer "einfach so" durchzuführen, ob eine Übermittlung mit einer Einwilligung sinnvoll ist und was Sie jetzt beachten sollten.