Website-Hosting als Auftragsdatenverarbeitung
Eine eigene Homepage ist heutzutage schnell und kostengünstig erstellt. Jedoch stellen sich hier seit kurzem neue Herausforderung für Unternehmer.
Sobald Sie Ihre Homepage über einen externen Webhoster online stellen, müssen Sie einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV-Vertrag) gemäß § 11 BDSG mit Ihrem Anbieter abschließen.