Unternehmerpflichten bei Anfragen zu § 34 BDSG
Jeder hat das Recht eine Selbstauskunft bzgl. seiner vorhandenen Daten in einer Firma zu erhalten. Doch was müssen Unternehmer hierbei beachten?
Als Unternehmer sind Sie bei einer Anfrage verpflichtet, jegliche vorhandenen personenbezogenen Daten dem Betroffenen mitzuteilen und zwar zeitnah bzw. unverzüglich.