Update 24.10.2022 - LG Baden-Baden erlässt einstweilige Verfügung gegen Google Fonts-Abmahner: Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass sich Betroffene gegen die Abmahnung, die mehrfach im Namen eines Martin Ismail versendet wurden, wehren und beim Landgericht Baden-Baden eine einstweilige Unterlassungsverfügung erwirkt wurde.
In den letzten Wochen erreichen uns vermehrt Hinweise unserer Kunden, dass sie Abmahnungen zu Google Web Fonts erhalten. Diese bewegen ist preislich in unterschiedlichen Bereichen zwischen 100,- Euro und 700,- Euro.
**Update: Ankündigung einer Beschwerdewelle gegen Cookie-Banner durch die europäische Datenschutzorganisation Noyb.**
Mit dem Urteil des LG Köln vom Oktober 2020 kommt für Webseitenbetreiber eine weitere Abmahngefahr hinzu. Denn beim Setzen von Cookies ohne Einwilligung kann dies auch Konsequenzen i. S. d. UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) nach sich ziehen. Doch nicht nur darauf ist bei einer Firmen-Homepage zu achten. Wir erklären Ihnen, was Sie bzgl. Webseiten und vor allem über Cookies & Co. wissen sollten und wo Sie diese Informationen finden können.