Update aufgrund des Urteils zum Schadensersatz bei nicht lokaler Einbindung der Google Web Fonts. Zudem erläutern wir Hintergründe der Google Web Fonts: Der Einsatz von Google Fonts und externen Skripten, die einen Datentransfer in die USA ermöglichen, ist nach dem EuGH-Urteil vom 16.07.2020 weiterhin eine Herausforderung.
Der Einsatz von Google Fonts und externen Skripten, die einen Datentransfer in die USA ermöglichen, ist nach dem EuGH-Urteil vom 16.07.2020 weiterhin eine Herausforderung. Dieser müssen sich nicht nur Unternehmen mit Ihren eigenen Webseiten stellen, sondern auch Webdienstleister sind in der Pflicht, ihre Dienste datenschutzkonform umzusetzen. Wir erklären, was es mit den Google Fonts auf sich hat und wie Sie diese Herausforderung angehen können.
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) veröffentlichte in seiner Pressemitteilung vom 14.11.2019 den deutlichen Hinweis, dass Webtracking ausschließlich mit Einwilling auf Webseiten erfolgen darf. Hierzu hatten wir bereits im August 2019 über Cookies & Co. informiert.
Nach dem EuGH-Urteil vom 29.07.2019 bzgl. Facebook-Plugins ist neuer Aufruhr entstanden. Jedoch ist nicht dieses Urteil für Webseitenbetreiber entscheidend, sondern die Vorgaben zu Cookies seitens der Datenschutzkonferenz (DSK), die Nutzer von Marketing-, Analyse- und Tracking-Tools beachten sollten. Wir erklären in einer kleinen Serie die Auswirkungen und geben Ihnen eine Handlungsempfehlung, wie Sie künftig damit umgehen sollten.