Betriebsrat eigene verantwortliche Stelle
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Betriebsrat im Rahmen der ihm vom Betriebsverfassungsgesetz zugewiesenen Aufgaben war strittig, ob er auch verantwortliche Stelle gemäß den Vorschriften der DSGVO und des BDSG ist, oder ob der Arbeitgeber diese rechtliche Stellung auch ihm gegenüber einnimmt.