Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Betriebsrat im Rahmen der ihm vom Betriebsverfassungsgesetz zugewiesenen Aufgaben war strittig, ob er auch verantwortliche Stelle gemäß den Vorschriften der DSGVO und des BDSG ist, oder ob der Arbeitgeber diese rechtliche Stellung auch ihm gegenüber einnimmt.
Die moderne Technik macht es möglich: selbst die Erfassung von Arbeitszeiten ist mittels Fingerabdruck möglich. Das Vorgehen ist einfach und für den Arbeitgeber praktikabel. Jedoch handelt es sich bei einem Fingerabdruck bzw. bei Minutien um biometrische Daten. Diese fallen gem. Art. 9 DSGVO unter die sensiblen und besonders schützenswerten personenbezogenen Daten. In unserem Beitrag gehen wir auf die Erfassung von Arbeitszeiten mittels Fingerabdruck genauer ein.
Ist bei Ihnen im Unternehmen bereits ein Mitarbeiter an Covid-19 erkrankt oder befindet sich in Quarantäne? Über Verordnungen erfahren wir derzeit eine Menge, wie wir uns im Alltag verhalten sollen und das Infektionsschutzgesetz regelt die rechtlichen Vorgaben. Wir berachten das Thema aus der Perspektive des Datenschutzes und geben Ihnen ein paar Hinweise, wie Sie mit der Situation in Ihrer Firma datenschutzkonform umgehen, ohne eine Datenpanne zu riskieren.