Nutzung von biometrischen Daten bei der Arbeitszeiterfassung
Die moderne Technik macht es möglich: selbst die Erfassung von Arbeitszeiten ist mittels Fingerabdruck möglich. Das Vorgehen ist einfach und für den Arbeitgeber praktikabel. Jedoch handelt es sich bei einem Fingerabdruck bzw. bei Minutien um biometrische Daten. Diese fallen gem. Art. 9 DSGVO unter die sensiblen und besonders schützenswerten personenbezogenen Daten. In unserem Beitrag gehen wir auf die Erfassung von Arbeitszeiten mittels Fingerabdruck genauer ein.