Bei der Umsetzung des Datenschutzes stellt sich schnell die Frage nach der Verantwortung. Mancher Kunde möchte diese an seinen Datenschutzbeauftragten weitergeben. Aber wer ist wirklich verantwortlich für den Datenschutz?
Häufig hören wir im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen, dass der Datenschutz im Weg stehen würde oder der Datenschutz gelockert werden müsste. Gut geplante Maßnahmen funktionieren aber auch mit (oder trotz) Beachtung der Datenschutzgesetze.
Was hat das erweiterte Auskunftsrecht mit Ihrer Webseite zu tun? Eine ganze Menge! Werden Sie bei einem Auskunftsersuchen vom Betroffenen explitzt zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten auf Ihrer Webseite gefragt, müssen Sie auch hierüber Auskunft erteilen. Schwierig wird es, wenn Ihre Webseite dann nicht datenschutzkonform ist.
Mit knapp 10 Mio. Euro wegen Verstoßes gegen Art. 32 DSGVO ist die Geldbuße gegen die 1&1 Telecom GmbH deutlich. Diese Strafe erhielt das Unternehmen aufgrund ihres unzureichendem Authentifizierungsverfahren im Kundencenter. 10.000 Euro Bußgeld für das Fehlen des Datenschutzbeauftragten wurde bei dem Kleinunternehmen Rapidata GmbH festgelegt, da es der mehrmaligen Aufforderung zur Bestellung nicht nachgekommen ist.
Manchmal bekommt man Werbung und wundert sich, woher die Absender die Adresse haben. In manchen Fällen sieht man auch anhand der Schreibweise, woher die Adressdaten kommen (Schreibfehler, Zahlendreher u. Ä.).