BGH-Urteil zur Einwilligung in die Speicherung von Cookies
Der BGH bestätigt in seinem Urteil vom 28.05.2020 die verpflichtende Einholung von Einwilligungen beim Setzen von Cookies. Wie bereits der EuGH am 29.07.2019 urteilte, dass Cookies nur mit proaktiver Einwilligung des Nutzers gesetzt werden drüfen, bestätigte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe dieses Urteil jetzt.