Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Betriebsrat im Rahmen der ihm vom Betriebsverfassungsgesetz zugewiesenen Aufgaben war strittig, ob er auch verantwortliche Stelle gemäß den Vorschriften der DSGVO und des BDSG ist, oder ob der Arbeitgeber diese rechtliche Stellung auch ihm gegenüber einnimmt.
Hinsichtlich der Frage, ob ein Betriebsrat unter Umständen einen eigenen Datenschutzbeauftragten benötigt, gibt es aktuelle Neuigkeiten. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg hat sich in seinem Tätigkeitsbericht 2018 ebenfalls der Frage gestellt und diese beantwortet.
Sowohl als Unternehmer einer größeren Firma, die über einen Betriebsrat verfügt, als auch als externe Datenschutzbeauftragte, die große Unternehmen betreuen, stellt man sich irgendwann die Frage: "Benötigt der Betriebsrat einen eigenen Datenschutzbeauftragten?" Wir haben uns mit dieser spannenden Frage auseinander gesetzt und erläutern unser Ergebnis.