Interessantes und Wissenswertes zum Datenschutz News & Artikel

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Auskunft gem. Art. 15 DSGVO - Erweitertes Auskunftsrecht

Was hat das erweiterte Auskunftsrecht mit Ihrer Webseite zu tun? Eine ganze Menge! Werden Sie bei einem Auskunftsersuchen vom Betroffenen explitzt zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten auf Ihrer Webseite gefragt, müssen Sie auch hierüber Auskunft erteilen. Schwierig wird es, wenn Ihre Webseite dann nicht datenschutzkonform ist.

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Aktuelle Geldbußen gegen Telekommunikationsdienstleister

Mit knapp 10 Mio. Euro wegen Verstoßes gegen Art. 32 DSGVO ist die Geldbuße gegen die 1&1 Telecom GmbH deutlich. Diese Strafe erhielt das Unternehmen aufgrund ihres unzureichendem Authentifizierungs­verfahren im Kundencenter. 10.000 Euro Bußgeld für das Fehlen des Datenschutz­beauftragten wurde bei dem Kleinunternehmen Rapidata GmbH festgelegt, da es der mehrmaligen Aufforderung zur Bestellung nicht nachgekommen ist.

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Cookies und andere gefährliche Angelegenheiten (Teil 3/3)

Im 3. Teil zur aktuellen Thematik "Cookies" erklären wir Ihnen: die Umsetzungsmöglichkeiten des Cookie-Banners, Ihre Informations­pflichten, die Einwilligung sowohl für Cookies als auch für Tools von Drittanbietern und bei Skripten/Plug-ins und weisen auf die Widerrufsmöglichkeit des Users hin.
Wir sagen Ihnen, weshalb sich eine Prüfung Ihrer Webseite auf Datenschutzkonformität im Moment für Sie lohnt.

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Videoüberwachung nach DSGVO

Videoüberwachung ist immer wieder ein heikles Thema, unabhängig davon, ob man von der DSGVO oder dem BDSG (alt) ausgeht. Wir klären über Rechtmäßigkeit, Voraussetzungen, Transparenz- und Informationspflichten und Spreicherungsdauer auf. Wie kann "datenschutzfreundliche" Videotechnik aussehen? Was sollten Sie zusätzlich im Zusammenhang mit einer Videoüberwachung berücksichtigen?

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Datenschutz interessiert Sie nicht? „Nichtstun“ wird ab Mai 2018 teuer

Bereits jetzt haften Sie als Geschäftsführer mit Ihrem Privatvermögen bei Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit bis zu 300.000 Euro.
Mit Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 (DSGVO) ändern sich diese Beträge erheblich und steigen bei Verstößen auf bis zu 20 Mio. Euro.