Mit Einführung des TTDSG wurden die Vorgaben für Website Betreiber weiter verschärft. Das Gesetz dient vor allem dem Schutz von Privatpersonen. Es ist unabhängig vom Personenbezug und geht über die Vorgaben der DSGVO hinaus. Wir erläutern die Bedeutung des § 25 TTDSG, sowie dessen Auswirkungen und geben Ihnen Anhaltspunkte, worauf Sie bei Ihrer Website achten sollten.
Mit Beschluss vom 01. Dezember 2021 erklärte das Verwaltungsgericht Wiesbaden (6 L 738/21.WI) die Einbindung des Einwilligungs-Managements Tools Cookiebot auf der Website einer Hochschule für unzulässig und begründete dies mit der unrechtmäßig stattfindenden Datenübermittlung in die USA.