Mit Einführung des TTDSG wurden die Vorgaben für Website Betreiber weiter verschärft. Das Gesetz dient vor allem dem Schutz von Privatpersonen. Es ist unabhängig vom Personenbezug und geht über die Vorgaben der DSGVO hinaus. Wir erläutern die Bedeutung des § 25 TTDSG, sowie dessen Auswirkungen und geben Ihnen Anhaltspunkte, worauf Sie bei Ihrer Website achten sollten.
In den letzten 12 Monaten ist viel passiert. Wir haben 2021 insgesamt 20 Blogartikel veröffentlicht und bekamen etliche spannende Rückmeldungen. Schauen wir zurück, auf die letzten Monate und was sich beim Thema Datenschutz 2021 getan hat. Ein kleiner, etwas anderer Rückblick zum Jahresende.
Am 1. Dezember 2021 trat das neue Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) in Kraft. Mit diesem sollen vor allem Nutzerrechte gestärkt werden.
Mit Beschluss vom 01. Dezember 2021 erklärte das Verwaltungsgericht Wiesbaden (6 L 738/21.WI) die Einbindung des Einwilligungs-Managements Tools Cookiebot auf der Website einer Hochschule für unzulässig und begründete dies mit der unrechtmäßig stattfindenden Datenübermittlung in die USA.
Erst im Februar haben wir uns in einem Blogbeitrag mit dem umstrittenen Thema der Schadensersatzansprüche betroffener Personen bei Verstößen gegen die DSGVO beschäftigt. Nun musste sich auch das Bundesarbeitsgericht mit der Frage nach der korrekten Auslegung des Art. 82 DSGVO auseinandersetzen und folgt mit seiner Einschätzung einem sehr verbraucherfreundlichen Ansatz.