Der neue Angemessenheitsbeschluss für den US-Datentransfer ist am 10.07.2023 in Kraft getreten. Hat dieser Auswirkungen auf die Nutzung von MS 365? Können US-Dienste künftig ohne Einwilligung auf Webseiten verwendet werden? Wir beantworten die Frage, welche Auswirkungen das neue Abkommen für Ihr Unternehmen hat und was Sie bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA weiterhin beachten sollten und wie beständig der Beschluss ist.
Sind Dienstleister aus den USA nunmehr datenschutzrechtlich vertrauenswürdig? Das OLG Karlsruhe erleichtert die Inanspruchnahme von US Anbietern mit Sitz in der EU. Auch bei der Inanspruchnahme von US Dienstleistern mit Sitz in der EU und der von Ihnen vertraglich zugesicherten Verarbeitung personenbezogener Daten ausschließlich in der EU wurde bisher für diese Unternehmen die Drittlandproblematik des Art. 49 DSGVO mit sehr strengen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme herangezogen.
Die dacuro GmbH hat am Konsultationsverfahren hinsichtlich des Entwurfs der „Leitlinien 07/2022 für die Zertifizierung als Instrument für Datenübermittlungen“ vom Europäischen Datenschutzausschuss teilgenommen.
Mit Beschluss vom 01. Dezember 2021 erklärte das Verwaltungsgericht Wiesbaden (6 L 738/21.WI) die Einbindung des Einwilligungs-Managements Tools Cookiebot auf der Website einer Hochschule für unzulässig und begründete dies mit der unrechtmäßig stattfindenden Datenübermittlung in die USA.