Sie sollen in Ihrem Unternehmen die Aufgabe des/der (internen) Datenschutzbeauftragten übernehmen? Wir erklären Ihnen, welche Voraussetzungen hierfür notwendig sind und zeigen auf, was zu beachten ist. Ebenfalls erläutern wir, welche Punkte zuerst berücksichtigt werden sollten und gehen auf den Unterschied zwischen Datenschutzkoordinator und Datenschutzbeauftragter ein. Im Anschluss wissen Sie und Ihr Unternehmen, ob Sie die Aufgabe übernehmen möchten/sollten oder ob ggfs. die Unterstützung durch einen externen Datenschutzbeauftragten eine Alternative für Ihr Unternehmen ist.
Datenpannen und Verstöße in Unternehmen passieren teilweise unbeabsichtigt. Vielen ist nicht bekannt, welches Verhalten ggfs. schon einen Verstoß gegen die DSGVO darstellt. Wir zeigen klassische Stolperfallen auf, die zu Verstößen führen, und nennen einige Maßnahmen, um unnötige Pannen zu vermeiden und zusätzliche Kosten sowie rechtliche Schwierigkeiten zu verhindern.
Wird der Einsatz von Smartphones für ein Unternehmen relevant, gibt es verschiedene Möglichkeiten wie diese eingesetzt werden können. Gerade Kleinunternehmen und Start-Ups werfen hier gerne einen Blick auf die „BYOD - Bring Your Own Device“- Variante. Dabei wird das private Gerät der Mitarbeiter für Unternehmenszwecke genutzt und es müssen keine teuren Neugeräte angeschafft werden. Dies ist eine kostengünstige Variante, aber auch eine datenschutzkonforme?
Ein Notfallplan ist für jedes Unternehmen sehr wichtig. Stellenweise entscheidet er sogar über den Fortbestand einer Firma. Mit ihren Lockdowns hat die COVID-Pandemie beispielhaft gezeigt, dass heutzutage mit allem zu rechnen ist. Aus diesem Grund ist ein Notfallplan für jedes Unternehmen überlebensnotwendig.
Allseits bekannt ist, dass Verstöße gegen die Vorschriften der DSGVO zu horrenden Bußgeldern führen können. Weniger bekannt und eine von unseren Kunden häufig gestellte Frage ist dagegen, wen das Bußgeld alles treffen kann. Wer also haftet?