Sich keine Passwörter mehr merken oder sich neu ausdenken müssen, nichts mehr vergessen. Der Fingerabdruck, die Gesichtsmerkmale, die Stimme sind ja schließlich eindeutige Erkennungsmerkmale zur Identifikation eines Menschen. Es kann also nichts schiefgehen. Nur ich kann also mit meinem Fingerabdruck z. B. an mein Geld kommen, oder etwa nicht?
Nach dem EuGH-Urteil vom 29.07.2019 bzgl. Facebook-Plugins ist neuer Aufruhr entstanden. Jedoch ist nicht dieses Urteil für Webseitenbetreiber entscheidend, sondern die Vorgaben zu Cookies seitens der Datenschutzkonferenz (DSK), die Nutzer von Marketing-, Analyse- und Tracking-Tools beachten sollten. Wir erklären in einer kleinen Serie die Auswirkungen und geben Ihnen eine Handlungsempfehlung, wie Sie künftig damit umgehen sollten.
In diesem Artikel wollen wir für Sie als Ideenmanager praxisgerecht erläutern, über welches Grundwissen zum Datenschutz Sie verfügen sollten. Aus unseren Erläuterungen ergeben sich konkrete Handlungsempfehlungen, die wir am Schluss tabellarisch zusammenfassen.
Es ist soweit: die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird ein Jahr alt. Zeit, um Bilanz zu ziehen und die aktuelle Lage mal etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Was hat sich seither getan? War die Panik berechtigt? Wie sieht es aktuell bei den Unternehmen aus? Was gibt es seitens der Behörden zu berichten?
Es ist soweit: wir verabschieden uns von unserer Facebook Fanpage! Derzeit ist kein datenschutzkonformer Betrieb von Fanpages möglich. Deshalb ziehen wir die Konsequenz und gehen offline. Warum wir diesen Schritt gehen und wie die derzeitige Rechtslage ausssieht, die uns dazu bewegt, erklären wir in unserem Blockbeitrag.