Update aufgrund des Urteils zum Schadensersatz bei nicht lokaler Einbindung der Google Web Fonts. Zudem erläutern wir Hintergründe der Google Web Fonts: Der Einsatz von Google Fonts und externen Skripten, die einen Datentransfer in die USA ermöglichen, ist nach dem EuGH-Urteil vom 16.07.2020 weiterhin eine Herausforderung.
Am 1. Dezember 2021 trat das neue Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) in Kraft. Mit diesem sollen vor allem Nutzerrechte gestärkt werden.
Dieser Beitrag soll am Anfang einer Reihe von Beispielen zum Thema Fotografieren von natürlichen Personen stehen und die datenschutzrechtlichen und anderen rechtlichen Konsequenzen beleuchten, die sich daraus ergeben können.
Die moderne Technik macht es möglich: selbst die Erfassung von Arbeitszeiten ist mittels Fingerabdruck möglich. Das Vorgehen ist einfach und für den Arbeitgeber praktikabel. Jedoch handelt es sich bei einem Fingerabdruck bzw. bei Minutien um biometrische Daten. Diese fallen gem. Art. 9 DSGVO unter die sensiblen und besonders schützenswerten personenbezogenen Daten. In unserem Beitrag gehen wir auf die Erfassung von Arbeitszeiten mittels Fingerabdruck genauer ein.
Der Einsatz von Google Fonts und externen Skripten, die einen Datentransfer in die USA ermöglichen, ist nach dem EuGH-Urteil vom 16.07.2020 weiterhin eine Herausforderung. Dieser müssen sich nicht nur Unternehmen mit Ihren eigenen Webseiten stellen, sondern auch Webdienstleister sind in der Pflicht, ihre Dienste datenschutzkonform umzusetzen. Wir erklären, was es mit den Google Fonts auf sich hat und wie Sie diese Herausforderung angehen können.