Corona beschäftigt uns derzeit alle. Wir zeigen Ihnen, wo Sie die wichtigsten Antworten finden und bieten Ihnen eine kostenfreie Homeoffice-Vorlage an. Denn Datenschutz ist ein Grundrecht, das nicht einfach situationsbedingt ausgehebelt werden darf. Unternehmer sollten sich auch hier vorab Gedanken machen. Übereilte Handlungen können aktuell zu Datenpannen führen, die für Unternehmen final vielleicht geschäftsschädigender sind, als das Virus selbst.
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) veröffentlichte in seiner Pressemitteilung vom 14.11.2019 den deutlichen Hinweis, dass Webtracking ausschließlich mit Einwilling auf Webseiten erfolgen darf. Hierzu hatten wir bereits im August 2019 über Cookies & Co. informiert.
Sich keine Passwörter mehr merken oder sich neu ausdenken müssen, nichts mehr vergessen. Der Fingerabdruck, die Gesichtsmerkmale, die Stimme sind ja schließlich eindeutige Erkennungsmerkmale zur Identifikation eines Menschen. Es kann also nichts schiefgehen. Nur ich kann also mit meinem Fingerabdruck z. B. an mein Geld kommen, oder etwa nicht?
Im 3. Teil zur aktuellen Thematik "Cookies" erklären wir Ihnen: die Umsetzungsmöglichkeiten des Cookie-Banners, Ihre Informationspflichten, die Einwilligung sowohl für Cookies als auch für Tools von Drittanbietern und bei Skripten/Plug-ins und weisen auf die Widerrufsmöglichkeit des Users hin. Wir sagen Ihnen, weshalb sich eine Prüfung Ihrer Webseite auf Datenschutzkonformität im Moment für Sie lohnt.
Was Cookies sind, haben wir im ersten Beitrag erklärt. Im 2. Teil unserer Serie gehen wir auf den Punkt Einwilligung, das oft vorgeschobene "berechtigte Interesse" und das EuGH Urteil vom 29.07.2019 im "Fashion-ID"-Fall ein. Wir erläutern, wie mit Cookies, lt. Datenschutzkonferenz, umzugehen ist und Sie erkennen die Fehler der meisten aktuellen Cookie-Banner.