Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) veröffentlichte in seiner Pressemitteilung vom 14.11.2019 den deutlichen Hinweis, dass Webtracking ausschließlich mit Einwilling auf Webseiten erfolgen darf. Hierzu hatten wir bereits im August 2019 über Cookies & Co. informiert.
Ein kürzliches Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Leipzig bringt etwas mehr Klarheit in die Frage, ob es nun erlaubt oder verboten ist, Facebook Fanpages zu betreiben.
Was Cookies sind, haben wir im ersten Beitrag erklärt. Im 2. Teil unserer Serie gehen wir auf den Punkt Einwilligung, das oft vorgeschobene "berechtigte Interesse" und das EuGH Urteil vom 29.07.2019 im "Fashion-ID"-Fall ein. Wir erläutern, wie mit Cookies, lt. Datenschutzkonferenz, umzugehen ist und Sie erkennen die Fehler der meisten aktuellen Cookie-Banner.
Es ist soweit: wir verabschieden uns von unserer Facebook Fanpage! Derzeit ist kein datenschutzkonformer Betrieb von Fanpages möglich. Deshalb ziehen wir die Konsequenz und gehen offline. Warum wir diesen Schritt gehen und wie die derzeitige Rechtslage ausssieht, die uns dazu bewegt, erklären wir in unserem Blockbeitrag.