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Nutzung von biometrischen Daten bei der Arbeits­zeit­erfassung

Die moderne Technik macht es möglich: selbst die Erfassung von Arbeitszeiten ist mittels Fingerabdruck möglich. Das Vorgehen ist einfach und für den Arbeitgeber praktikabel. Jedoch handelt es sich bei einem Fingerabdruck bzw. bei Minutien um biometrische Daten. Diese fallen gem. Art. 9 DSGVO unter die sensiblen und besonders schützenswerten personenbezogenen Daten. In unserem Beitrag gehen wir auf die Erfassung von Arbeitszeiten mittels Fingerabdruck genauer ein.

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Bezahlen mit Fingerabdruck - über das unkontrollierbare Risiko der Verwendung von biometrischen Daten – informierte Einwilligung erforderlich?

Sich keine Passwörter mehr merken oder sich neu ausdenken müssen, nichts mehr vergessen. Der Fingerabdruck, die Gesichtsmerkmale, die Stimme sind ja schließlich eindeutige Erkennungsmerkmale zur Identifikation eines Menschen.
Es kann also nichts schiefgehen. Nur ich kann also mit meinem Fingerabdruck z. B. an mein Geld kommen, oder etwa nicht?