Wann darf ein Arbeitgeber Fotos von Mitarbeitenden auf seiner Homepage veröffentlichen? Darf er bereits von den Mitarbeitenden selbst veröffentlichte Fotos ohne weiteres verwenden? Darf er sich über solche von den Mitarbeitenden selbst veröffentlichte Fotos informieren?
Ob Musik-, Tier- oder Sportverein, auch hier muss mit personenbezogenen Daten entsprechend datenschutzkonform umgegangen werden. Auch im Verein müssen die Vorgaben des BDSG bzw. der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) berücksichtigt und umgesetzt werden. Ab 10 Mitarbeitern muss ebenfalls ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden.