Wir erklären, was personenbezogene Daten sind, weshalb Sie als Unternehmer nicht selbst der Datenschutzbeauftragte sein dürfen, wann Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen, worauf Sie zu achten haben und warum Sie Datenschutz als Qualitätsmerkmal Ihres Unternehmens betrachten sollten.
Bereits jetzt haften Sie als Geschäftsführer mit Ihrem Privatvermögen bei Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit bis zu 300.000 Euro. Mit Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 (DSGVO) ändern sich diese Beträge erheblich und steigen bei Verstößen auf bis zu 20 Mio. Euro.