Unzulässigkeit der Einbindung von Cookiebot
Mit Beschluss vom 01. Dezember 2021 erklärte das Verwaltungsgericht Wiesbaden (6 L 738/21.WI) die Einbindung des Einwilligungs-Managements Tools Cookiebot auf der Website einer Hochschule für unzulässig und begründete dies mit der unrechtmäßig stattfindenden Datenübermittlung in die USA.