Am 1. Dezember 2021 trat das neue Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) in Kraft. Mit diesem sollen vor allem Nutzerrechte gestärkt werden.
Der BGH bestätigt in seinem Urteil vom 28.05.2020 die verpflichtende Einholung von Einwilligungen beim Setzen von Cookies. Wie bereits der EuGH am 29.07.2019 urteilte, dass Cookies nur mit proaktiver Einwilligung des Nutzers gesetzt werden drüfen, bestätigte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe dieses Urteil jetzt.
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) veröffentlichte in seiner Pressemitteilung vom 14.11.2019 den deutlichen Hinweis, dass Webtracking ausschließlich mit Einwilling auf Webseiten erfolgen darf. Hierzu hatten wir bereits im August 2019 über Cookies & Co. informiert.
Nach dem EuGH-Urteil vom 29.07.2019 bzgl. Facebook-Plugins ist neuer Aufruhr entstanden. Jedoch ist nicht dieses Urteil für Webseitenbetreiber entscheidend, sondern die Vorgaben zu Cookies seitens der Datenschutzkonferenz (DSK), die Nutzer von Marketing-, Analyse- und Tracking-Tools beachten sollten. Wir erklären in einer kleinen Serie die Auswirkungen und geben Ihnen eine Handlungsempfehlung, wie Sie künftig damit umgehen sollten.