In regelmäßigen Abständen gibt es bei den Anbietern von Software oder Hardware ein „Kehraus“. Die Wartung von Soft- und Hardware bezüglich der Beseitigung sicherheitsrelevanter Schwachstellen ist umfangreich und zeit- bzw. ressourcenfressend. Der Beweggrund für die Kündigung der Serviceleistung dafür liegt auf der Hand: Es wird kein bzw. nicht genug Geld damit verdient. Wartungsverträge, mit denen der Aufwand betriebswirtschaftlich zu rechtfertigen wäre, sind eher seltener der Fall.
Der neue Angemessenheitsbeschluss für den US-Datentransfer ist am 10.07.2023 in Kraft getreten. Hat dieser Auswirkungen auf die Nutzung von MS 365? Können US-Dienste künftig ohne Einwilligung auf Webseiten verwendet werden? Wir beantworten die Frage, welche Auswirkungen das neue Abkommen für Ihr Unternehmen hat und was Sie bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA weiterhin beachten sollten und wie beständig der Beschluss ist.