Jeder hat das Recht eine Selbstauskunft bzgl. seiner vorhandenen Daten in einer Firma zu erhalten. Doch was müssen Unternehmer hierbei beachten? Als Unternehmer sind Sie bei einer Anfrage verpflichtet, jegliche vorhandenen personenbezogenen Daten dem Betroffenen mitzuteilen und zwar zeitnah bzw. unverzüglich.
Manchmal bekommt man Werbung und wundert sich, woher die Absender die Adresse haben. In manchen Fällen sieht man auch anhand der Schreibweise, woher die Adressdaten kommen (Schreibfehler, Zahlendreher u. Ä.).