In unseren Zwei-Tages-Seminaren werden Sie in Bezug auf die DSGVO und Ihren Tücken von uns sattelfest gemacht - mit praxiserfahrenen Referenten, umfangreichen Seminarunterlagen, die wir mit Ihnen ausfüllen und gut verständlichen Themenblöcken führen wir Sie durch ein kurzweiliges Seminar zum Thema Datenschutz.
Der Datenschutz ist für die meisten ein leidiges Thema, das gerne hinten angeschoben oder wenn möglich auch ganz ignoriert wird. Daher scheint es nur schwer nachvollziehbar, dass sich manche Menschen hauptberuflich einem solchen Themenfeld widmen (wollen). Abwechslungsreich und interessant kann ein solcher Beruf schließlich kaum sein. Oder vielleicht doch?
Gem. § 167 Abs. 2 SGB IX müssen Arbeitgeber:innen ihren erkrankten Beschäftigten einen Prozess anbieten, der sie schrittweise wieder an das Arbeitsleben heranführt. Voraussetzung ist, dass der/die betroffene Arbeitnehmer:in für einen Zeitraum von über 6 Wochen pro Jahr (auch wiederholt) arbeitsunfähig war.
Datenschutz ist für viele ein rotes Tuch. Viele Begriffe werfen mehr Fragen auf, als sie beantworten. Wir möchten Ihnen einen Überblick über Themenbereich Datenschutz vermitteln und die Standardbegriffe und -prozesse kurz und knapp auch für einen Laien verständlich erklären.
Im sogenannten "Schrems II Urteil" des EuGH vom 16.07.2020 wurde das Privacy-Shield-Abkommen mit den USA für ungültig erklärt. Dies bedeutet, dass für die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA kein angemessenes Datenschutzniveau mehr besteht. In unserem Blogbeitrag gehen wir kurz auf das Urteil ein, erklären die Konsequenzen und erläutern den Einsatz der EU-Standardvertragsklauseln. Wir klären auf, was es bedeutet, den Datentransfer "einfach so" durchzuführen, ob eine Übermittlung mit einer Einwilligung sinnvoll ist und was Sie jetzt beachten sollten.