Interessantes und Wissenswertes zum Datenschutz News & Artikel

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Videoüberwachung nach DSGVO

Videoüberwachung ist immer wieder ein heikles Thema, unabhängig davon, ob man von der DSGVO oder dem BDSG (alt) ausgeht. Wir klären über Rechtmäßigkeit, Voraussetzungen, Transparenz- und Informationspflichten und Spreicherungsdauer auf. Wie kann "datenschutzfreundliche" Videotechnik aussehen? Was sollten Sie zusätzlich im Zusammenhang mit einer Videoüberwachung berücksichtigen?

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Hilfe, die DSGVO kommt!

Am 25. Mai ist es offiziell soweit: die EU-Datenschutzgrundverordnung tritt in Kraft. Doch was bedeutet diese Gesetzesänderung konkret? Wie sieht die aktuelle Rechtslage aus und was ändert sich künftig? Worauf müssen Sie als Unternehmer achten? Derzeit wird viel Panik mit dem neuen Gesetz verbreitet und Unruhe in Unternehmen gestiftet. Wir möchten dabei helfen, ein wenig Licht ins Dunkle zu bringen.

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Datenschutz, hä bitte?

Wir erklären, was personenbezogene Daten sind, weshalb Sie als Unternehmer nicht selbst der Datenschutzbeauftragte sein dürfen, wann Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen, worauf Sie zu achten haben und warum Sie Datenschutz als Qualitätsmerkmal Ihres Unternehmens betrachten sollten.

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Videoüberwachung und Datenschutz

Beim Einsatz einer Videoüberwachung muss einiges beachtet werden. Auch eine korrekte Kennzeichnung ist Pflicht. Der Datenschutzbeauftragte muss die Vorabkontrolle durchführen.
Auch wenn sie uns im Alltag überall begegnet, bedeutet dies nicht automatisch, dass sie datenschutzkonform angewendet wird. Hier gibt es eine Menge zu beachten. Denn mit dem Aufhängen von Kameras ist es nicht einfach getan.

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Datenschutz interessiert Sie nicht? „Nichtstun“ wird ab Mai 2018 teuer

Bereits jetzt haften Sie als Geschäftsführer mit Ihrem Privatvermögen bei Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit bis zu 300.000 Euro.
Mit Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 (DSGVO) ändern sich diese Beträge erheblich und steigen bei Verstößen auf bis zu 20 Mio. Euro.