Die Website eines Unternehmens ist maßgeblich für die Außenwirkung und eine wichtige Referenz für Kunden, die über den ersten Eindruck entscheidet. Neben einem ansprechenden Layout muss der Verantwortliche dafür Sorge tragen, dass diese den rechtlichen Vorgaben entspricht. Zum 14. Mai 2024 trat eine Gesetzesänderung in Kraft, die ausnahmsweise keine technischen Änderungen mit sich bringt, jedoch letztlich rechtliche Auswirkungen hat. In unserem Beitrag erläutern wir, welche Änderungen es gab und was Sie auf Ihrer Website anzupassen ist, damit diese wieder Up-to-Date ist.
Was waren die Schwerpunkte des Cookie-Banner Urteils zur Webseite von „focus.de“? Wir gehen auf die Hauptthemen des Urteils ein und stellen die Frage: Hat sich seither etwas verändert? Wann wird der Datenschutz auf Ihrer Webseite relevant und sollte nicht unbeachtet bleiben?
Update 24.10.2022 - LG Baden-Baden erlässt einstweilige Verfügung gegen Google Fonts-Abmahner: Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass sich Betroffene gegen die Abmahnung, die mehrfach im Namen eines Martin Ismail versendet wurden, wehren und beim Landgericht Baden-Baden eine einstweilige Unterlassungsverfügung erwirkt wurde.
In den letzten Wochen erreichen uns vermehrt Hinweise unserer Kunden, dass sie Abmahnungen zu Google Web Fonts erhalten. Diese bewegen ist preislich in unterschiedlichen Bereichen zwischen 100,- Euro und 700,- Euro.
Wann darf ein Arbeitgeber Fotos von Mitarbeitenden auf seiner Homepage veröffentlichen? Darf er bereits von den Mitarbeitenden selbst veröffentlichte Fotos ohne weiteres verwenden? Darf er sich über solche von den Mitarbeitenden selbst veröffentlichte Fotos informieren?
Mit Einführung des TTDSG wurden die Vorgaben für Website Betreiber weiter verschärft. Das Gesetz dient vor allem dem Schutz von Privatpersonen. Es ist unabhängig vom Personenbezug und geht über die Vorgaben der DSGVO hinaus. Wir erläutern die Bedeutung des § 25 TTDSG, sowie dessen Auswirkungen und geben Ihnen Anhaltspunkte, worauf Sie bei Ihrer Website achten sollten.