Update 24.10.2022 - LG Baden-Baden erlässt einstweilige Verfügung gegen Google Fonts-Abmahner: Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass sich Betroffene gegen die Abmahnung, die mehrfach im Namen eines Martin Ismail versendet wurden, wehren und beim Landgericht Baden-Baden eine einstweilige Unterlassungsverfügung erwirkt wurde.
In den letzten Wochen erreichen uns vermehrt Hinweise unserer Kunden, dass sie Abmahnungen zu Google Web Fonts erhalten. Diese bewegen ist preislich in unterschiedlichen Bereichen zwischen 100,- Euro und 700,- Euro.
Darf ich als Unternehmer den Newsletter an jeden schicken, dessen E-Mail-Adresse ich habe? Nein, auf keinen Fall. Wir erklären Ihnen, worauf Sie beim Versand von Newslettern unbedingt achten und weshalb Sie das sogenannte Double-Opt-In-Verfahren anwenden sollten. So entgehen Sie Abmahnungen, unnötigen Beschwerden und erfüllen alle rechtlich notwendigen Vorgaben.
Eine eigene Homepage ist heutzutage schnell und kostengünstig erstellt. Jedoch stellen sich hier seit kurzem neue Herausforderung für Unternehmer. Sobald Sie Ihre Homepage über einen externen Webhoster online stellen, müssen Sie einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV-Vertrag) gemäß § 11 BDSG mit Ihrem Anbieter abschließen.