Wann darf ein Arbeitgeber Fotos von Mitarbeitenden auf seiner Homepage veröffentlichen? Darf er bereits von den Mitarbeitenden selbst veröffentlichte Fotos ohne weiteres verwenden? Darf er sich über solche von den Mitarbeitenden selbst veröffentlichte Fotos informieren?
Mit Einführung des TTDSG wurden die Vorgaben für Website Betreiber weiter verschärft. Das Gesetz dient vor allem dem Schutz von Privatpersonen. Es ist unabhängig vom Personenbezug und geht über die Vorgaben der DSGVO hinaus. Wir erläutern die Bedeutung des § 25 TTDSG, sowie dessen Auswirkungen und geben Ihnen Anhaltspunkte, worauf Sie bei Ihrer Website achten sollten.