Sollte es tatsächlich möglich sein, Werbebotschaften loszuwerden, ohne den Datenschutz und insbesondere die DSGVO und das BDSG n. F. berücksichtigen zu müssen. Die Antwort ist ein klares ja: Das Datenschutzrecht gilt nämlich nur für Daten von Menschen – sog. natürlichen Personen.
Am 1. Dezember 2021 trat das neue Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) in Kraft. Mit diesem sollen vor allem Nutzerrechte gestärkt werden.