Dieser Beitrag soll am Anfang einer Reihe von Beispielen zum Thema Fotografieren von natürlichen Personen stehen und die datenschutzrechtlichen und anderen rechtlichen Konsequenzen beleuchten, die sich daraus ergeben können.
Erst im Februar haben wir uns in einem Blogbeitrag mit dem umstrittenen Thema der Schadensersatzansprüche betroffener Personen bei Verstößen gegen die DSGVO beschäftigt. Nun musste sich auch das Bundesarbeitsgericht mit der Frage nach der korrekten Auslegung des Art. 82 DSGVO auseinandersetzen und folgt mit seiner Einschätzung einem sehr verbraucherfreundlichen Ansatz.
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Betriebsrat im Rahmen der ihm vom Betriebsverfassungsgesetz zugewiesenen Aufgaben war strittig, ob er auch verantwortliche Stelle gemäß den Vorschriften der DSGVO und des BDSG ist, oder ob der Arbeitgeber diese rechtliche Stellung auch ihm gegenüber einnimmt.
Allseits bekannt ist, dass Verstöße gegen die Vorschriften der DSGVO zu horrenden Bußgeldern führen können. Weniger bekannt und eine von unseren Kunden häufig gestellte Frage ist dagegen, wen das Bußgeld alles treffen kann. Wer also haftet?
Aufgrund der pandemiebedingten Verschlechterung der Wirtschaftslage ist es u.a. mit dem steilen Anstieg der Betriebsspionagefälle zu rechnen. Das Ziel dieses Beitrags ist es, die meistunterschätzten Gefahrenquellen sowie die datenschutzrechtlichen Lösungsvorschläge dazustellen.