Update 24.10.2022 - LG Baden-Baden erlässt einstweilige Verfügung gegen Google Fonts-Abmahner: Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass sich Betroffene gegen die Abmahnung, die mehrfach im Namen eines Martin Ismail versendet wurden, wehren und beim Landgericht Baden-Baden eine einstweilige Unterlassungsverfügung erwirkt wurde.
In den letzten Wochen erreichen uns vermehrt Hinweise unserer Kunden, dass sie Abmahnungen zu Google Web Fonts erhalten. Diese bewegen ist preislich in unterschiedlichen Bereichen zwischen 100,- Euro und 700,- Euro.
Update aufgrund des Urteils zum Schadensersatz bei nicht lokaler Einbindung der Google Web Fonts. Zudem erläutern wir Hintergründe der Google Web Fonts: Der Einsatz von Google Fonts und externen Skripten, die einen Datentransfer in die USA ermöglichen, ist nach dem EuGH-Urteil vom 16.07.2020 weiterhin eine Herausforderung.
Der Einsatz von Google Fonts und externen Skripten, die einen Datentransfer in die USA ermöglichen, ist nach dem EuGH-Urteil vom 16.07.2020 weiterhin eine Herausforderung. Dieser müssen sich nicht nur Unternehmen mit Ihren eigenen Webseiten stellen, sondern auch Webdienstleister sind in der Pflicht, ihre Dienste datenschutzkonform umzusetzen. Wir erklären, was es mit den Google Fonts auf sich hat und wie Sie diese Herausforderung angehen können.
Was Cookies sind, haben wir im ersten Beitrag erklärt. Im 2. Teil unserer Serie gehen wir auf den Punkt Einwilligung, das oft vorgeschobene "berechtigte Interesse" und das EuGH Urteil vom 29.07.2019 im "Fashion-ID"-Fall ein. Wir erläutern, wie mit Cookies, lt. Datenschutzkonferenz, umzugehen ist und Sie erkennen die Fehler der meisten aktuellen Cookie-Banner.
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