Kein datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist wie der andere. Als in gänzlich unterschiedlichen (Lebens)Bereichen tätige, in ihren Organisationsstrukturen stark variierende Einrichtungen, sind ihre Tätigkeiten kaum miteinander vergleichbar. Dennoch müssen alle für ein individuelles und vor allem passendes Datenschutzmanagement sorgen. Doch wie weiß man, welches Maß an Datenschutz das richtige für einen ist?
Der Verantwortliche hat die Pflicht die Betroffenen über den Datenschutz zu informieren. Dieser Pflicht unterliegt ein Unternehmen auch gegenüber seinen Beschäftigten. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten die Datenschutzinformation den Beschäftigten bereitzustellen
Der folgende Beitrag befasst sich mit einem neuen Urteil des EuGH, das den Umfang des Auskunftsrechts von Betroffenem gegenüber dem Verantwortlichen weiter fasst.
Der neue Angemessenheitsbeschluss für den US-Datentransfer ist am 10.07.2023 in Kraft getreten. Hat dieser Auswirkungen auf die Nutzung von MS 365? Können US-Dienste künftig ohne Einwilligung auf Webseiten verwendet werden? Wir beantworten die Frage, welche Auswirkungen das neue Abkommen für Ihr Unternehmen hat und was Sie bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA weiterhin beachten sollten und wie beständig der Beschluss ist.
Die EU und die DSGVO feiern am 25. Mai 2023 ihre „Hölzerne Hochzeit“, da die Verordnung zum Datenschutz bereits seit fünf Jahren gilt. In diesem Zusammenhang möchten wir, neben dem Zweck der DSGVO, auch einen Blick auf die Auswirkungen für Betroffene und Unternehmen werfen und gehen der Frage nach, ob die DSGVO nur einseitig von Vorteil ist oder ob Sie im Unternehmen ebenfalls von der Umsetzung profitieren.